Darlehensvermittlung

Darlehensvermittlung

Darlehensvermittlung

Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (siehe Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag) oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler. Diese Erlaubnispflicht gilt gleichermaßen für Honorar-Immobiliardarlehensberater. Ferner besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung und Registrierung. Darüber hinaus treffen den Darlehensvermittler bzw. Immobiliardarlehensvermittler gegenüber dem Darlehensnehmer als Verbraucher eine Reihe von Pflichten. So hat der Darlehensvermittler den Verbraucher nicht nur über die Einzelheiten der Vermittlung zu informieren, sondern ist auch im Hinblick auf das zu vermittelnde Darlehen zusätzlich wie ein Darlehensgeber verpflichtet.

Der Darlehensvermittler bzw. Immobiliardarlehensvermittler hat daher kraft eigener Verpflichtung den Verbraucher mittels der Pflichtangaben zu unterrichten, ihm auf Verlangen einen Entwurf des vermittelten Darlehensvertrages zu überlassen sowie die vorvertraglichen Informationen wie Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt) und Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite auszuhändigen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollte der Darlehensvermittler sicherstellen, dass das von ihm verwendete Formularwesen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wir stellen Ihren vertraglichen Status Quo auf den Prüfstand. Wenn Ihre Formulare rechtlich lücken- oder fehlerhaft sind, werden wir eine entsprechende Anpassung oder Neufassung vorschlagen.