Factoring

Factoring

Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute bieten Unternehmen zahlreiche Formen des Factoring als zusätzliche bzw. alternative Finanzierungsform an. Um die Effekte des Factoring für Ihr Unternehmen beurteilen zu können, müssen Sie die rechtlichen Konsequenzen des jeweiligen Factoring kennen, z.B. ob Sie für die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden weiterhin haftbar sind oder ob dieses Risiko von dem Factoringunternehmen übernommen wird. Welche Voraussetzungen müssen die Forderungen an Ihre Kunden erfüllen, damit diese überhaupt von dem Factoringunternehmen angekauft werden? Müssen Sie Sicherheiten mittels eines sog. Reservekontos zur Verfügung stellen? Was geschieht mit den Forderungen, die nicht durch das von dem Factor gewährte Volumen abgedeckt sind? Sind Sie zur Abtretung Ihrer Kundenforderungen an den Factor verpflichtet? Diese Fragen und mehr sind bei Abschluss des Factoringvertrages zu verhandeln.

Gegebenenfalls kommt neben dem klassischen Factoring auch der Verkauf einzelner Forderungen aus bestimmten Projekten als Finanzierungslösung in Betracht. In diesem Fall ist für die einzelne Forderung bzw. Forderungsart ein gesonderter Kauf- und Abtretungsvertrag zu erstellen, dessen Inhalt einer sorgfältigen Überprüfung bedarf.

Seit mehr als 20 Jahren erstellen wir für Banken und Finanzdienstleister Factoringverträge sowie Kauf- und Abtretungsverträge für den Ankauf einzelner Forderungen. Wir verfügen daher über das Wissen und die Erfahrung, um Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Finanzierungspartnern kompetent begleiten zu können. Wir beraten Sie, wie Ihre Kundenforderungen factoringfähig gemacht werden und auf was Sie hierfür bei der Geschäftsbeziehung zu Ihren Kunden achten müssen.