Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht

Das Kapitalmarktrecht steht für alle Gesetze, welche die Emission und den Handel mit Anlageinstrumenten regeln. Das Kapitalmarktrecht soll zum einen dem Schutz des Kapitalanlegers dienen. Zum anderen hat es die Aufgabe des Funktionsschutzes des Kapitalmarkts und der Wirtschaft. Das Kapitalmarktrecht als gebietsübergreifende Disziplin erfordert detaillierte Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Kapitalanlagerecht, Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht.

Die Möglichkeiten der Kapitalanlage sind vielfältig. Neben den klassischen Instrumenten wie z.B. Aktien, Anleihen, Optionen oder Genussrechte hat der sogenannte graue Kapitalmarkt in der jüngeren Vergangenheit eine Vielzahl von Produkten für den Anleger hervorgebracht. Ob nun die Beteiligung an stillen Gesellschaften, offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds oder Lebensversicherungsfonds, die Vertragswerke sind meistens komplex und verlangen Kenntnisse der wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Hintergründe.

Wir beraten Sie bei dem Erwerb der von Ihnen gewählten Anlageform und zeigen Ihnen deren Merkmale auf, damit Sie beurteilen können, ob die Anlage tatsächlich Ihren Vorstellungen entspricht. Bei einer nicht prognostizierten Entwicklung Ihrer Anlage prüfen wir, ob die gesetzlichen Vorgaben bei dem Verkauf oder der Vermittlung der Anlage eingehalten wurden und setzen mögliche Ansprüche für Sie durch.