Verbraucherdarlehen

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Verbraucherdarlehen

Die Kreditgewährung an den Verbraucher im Rahmen eines des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben inzwischen ein komplexer Vorgang. So bedarf es bereits vor Abschluss des Darlehensvertrages einer Aufklärung des Darlehensnehmers [Aushändigung der vorvertraglichen Informationen wie Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt) und Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite sowie Erläuterungen].

Der Verwendungszweck des Verbraucherdarlehens entscheidet in der Regel über die Ausgestaltung als Festdarlehen, Tilgungsdarlehen oder Annuitätendarlehen, die Sollzinsbindung und die Laufzeit des Darlehens. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förderdarlehen, die Kreditsicherheiten, ein mögliches Zinsänderungsrisiko, Bereitstellungszinsen und Sondertilgungen müssen rechtzeitig vor Abschluss des Darlehensvertrages geklärt werden. Wir zeigen Ihnen als Darlehensnehmer die rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Darlehensarten auf, damit Sie entscheiden können, welches Darlehen zu Ihren Bedürfnissen passt. Gerne erläutern wir Ihnen die Einzelheiten Ihres Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages.