Erbrecht

Erbrecht

Letztwillige Verfügung

In Deutschland werden jedes Jahr Vermögenswerte im Umfang von mehreren Milliarden Euro vererbt. Die sorgfältige Auseinandersetzung mit der Verteilung des eigenen Vermögens und etwaiger Ansprüche im Erbfall sind damit von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Umsetzung des Erblasserwillens nach eingehender anwaltlicher Beratung hilft frühzeitig, spätere Konflikte zwischen den Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden.

Wir gestalten für Sie nach sorgfältiger Analyse Ihrer Vermögenssituation die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechenden letztwilligen Verfügungen (Verfügung von Todes wegen) mittels Testament, Erbvertrag und Anordnungen von Vermächtnissen oder Auflagen.