Erbrecht

Erbrecht

Umsetzung der Nachfolge zu Lebzeiten

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die individuelle Nachfolgeplanung mittels vorweggenommener Erbfolge: Zum einen soll steuerlich optimiert das Familienvermögen für die folgende oder übernächste Generation gesichert werden. Zum anderen ist die Versorgung des Schenkers im Alters- und Pflegefall sicherzustellen. Daneben werden gesellschaftsrechtliche Schritte, wie z. B. die Gründung einer Stiftung, erwogen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Tätigkeit ist die Testamentsvollstreckung, insbesondere von Nachlässen mit gesellschaftsrechtlichen Strukturen oder bedeutendem Vermögen.