Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft
Leider kann es auch innerhalb der Gesellschaft zu Problemen kommen. Die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern untereinander sowie der Gesellschafter zu der Gesellschaft sind mit vielen komplexen rechtlichen Fragen verbunden. Wir zeigen Ihnen die zu beachtenden Themen aus Sicht des Gesellschafters, der Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschaft auf. Möchte ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden, erfolgt dies in einer Vielzahl der Fälle einvernehmlich. Es kann aber auch zu Streit kommen. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters ist insbesondere die Höhe der Gegenleistung für das Ausscheiden (die sogenannte Abfindung) von zentraler Bedeutung.
Aber auch die Frage einer weiteren Haftung, insbesondere als Kommanditist, muss berücksichtigt werden. Kommt es zu einer zwangsweisen Einziehung des Gesellschaftsanteils stellt sich oft die Frage, ob die Gesellschaft selbst die Gesellschaftsanteile übernehmen soll und ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, um die Abfindung zu bezahlen.
Unser vorrangiges Ziel im Rahmen unserer Beratung ist es, eine gütliche Lösung zu finden. Wenn eine Auseinandersetzung mit Mitgesellschaftern, einem Geschäftsführer oder Vorstand, Gläubigern oder Erben von Gesellschaftern jedoch unumgänglich wird, stehen wir Ihnen bei außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren als Ihr Vertreter zur Seite.