Investitionen USA / D

Investitionen in USA und Deutschland

Unternehmensgründung in Deutschland

Die Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung bei der Begleitung von Expansionen US-amerikanischer mittelständischer Unternehmen nach Deutschland. Bei einer Ansiedelung in dem Bundesland Bayern arbeitet die Kanzlei eng mit „Invest in Bavaria“, einer Ansiedelungsagentur des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und der Bayern International GmbH zusammen.

Bei Unternehmensgründungen in Deutschland berät die Kanzlei ihre Mandanten aus den USA bei der Auswahl der für die geplanten Unternehmensaktivitäten geeigneten Gesellschaftsform, übernimmt die gesamte Organisation und Erstellung der erforderlichen rechtlichen Strukturen und begleitet die Mandanten bei öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren. Bei dem Erwerb eines deutschen Unternehmens wird der gesamte M&A-Prozess von den Anwälten geführt und mit den von dem Unternehmen beauftragten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern koordiniert.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen in den Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts bieten die Anwälte eine umfassende rechtliche Beratung in der Akquisition, Verhandlung und dem Abschluss sowohl von klassischen Unternehmensfinanzierungen als auch von Förderkrediten mit öffentlich-rechtlichen Förderbanken. Soweit ein Bedarf an Investitionskapital besteht, begleitet die Kanzlei die Verhandlungen mit privaten und öffentlichen Beteiligungsunternehmen. Die Anwälte übernehmen die gesamte im Rahmen der Gründung/des Erwerbs sowie des weiteren Betriebs des Unternehmens notwendige arbeitsrechtliche Beratung des Mandanten sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Dem Mandanten stehen daher von Beginn seiner Unternehmensaktivität kompetente Berater in den Besonderheiten des deutschen Arbeitsrechts zur Seite. Zur Akquisition neuer Mitarbeiter führt die Kanzlei für den Mandanten auch „Beauty Contests“ durch und bietet im Bereich HR-Management weitere Dienstleistungen an.

Die Kanzlei begleitet die US-Unternehmen bei den Vertragsverhandlungen mit deren Partnern in Deutschland und gewährleistet hierdurch eine kosten- und zeitoptimierte Umsetzung der Projekte. Soweit die Kanzlei selbst in bestimmten Gebieten keine Beratung anbietet, agieren die Anwälte für den Mandanten als „one-stop-shop“ und stellen die Zusammenarbeit mit Spezialisten der angefragten Rechtgebiete sicher. Dies gilt insbesondere für die Beratung in steuerrechtlichen Themen, die über renommierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen angeboten wird.

Die wirtschaftsrechtliche Beratung der Mandanten wird auf Wunsch durch enge Kontakte zu Unternehmensberatern und Corporate Finance Häusern, die über langjährige Erfahrungen in der Beratung von mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Mergers & Acquisitions, Asset Trading und International Special Opportunities verfügen, ergänzt.